Blankovertrag

Hier können Sie sich den Qualifizierungsvertrag herunterladen.

 

Wenn Sie sich für die Weiterbildung bei uns entschieden haben, drucken Sie sich bitte diesen Vertrag zweimal aus und schicken Sie uns zwei Exemplare ausgefüllt und Ihrerseits unterschrieben zu. Der Vertrag wird gültig, sobald Sie Ihr Exemplar mit unserer Unterschrift zurückerhalten. Eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens zur Kursanmeldung finden Sie unter dem Anmeldung.

Blankoqualifizierungsvertrag gültig ab Kurs B22-03
Diesen Blankovertrag können Sie auch bei fördernden Stellen zur Weiterbildungsbeschreibung und Prüfung vorlegen!
201214_Geco_Vertragsvorlage_4500.pdf
PDF-Dokument [374.5 KB]

Vertragsinhalte

§ 1 Qualifizierungsdauer

(1)  Die Qualifizierung findet in dreizehn Wochenendeinheiten statt und erstreckt sich ca. über 15 Monate Jahr. Ausbildungswochenenden, die aus einem gewichtigen Grund nicht besucht werden können, können in einem früheren oder späteren Kurs nachgeholt werden.

(2)  Die Unterrichtszeiten an den Wochenendblöcken sind
              sonnabends von 10 Uhr bis 17 Uhr und
              sonntags von 10 Uhr bis 17 Uhr.
Das entspricht 14 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten zuzüglich Pausen.

(3)  Die Termine der aktuellen Modulangebote entnehmen Sie bitte unserer Internetseite:
www.weiterbildung-gesundheitscoach.de. Terminverlegungen sind möglich.

(4)  Neben den Wochenendblöcken finden 4 UE individuelle persönliche Betreuung statt.

 

 

§ 2 Qualifizierungsabschluss

(1)  Die Qualifizierung wird mit einer Prüfung abgeschlossen, die von einer Prüfungskommission mit ärztlichem Vorsitz abgenommen wird. Bei bestandener Prüfung erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer eine Prüfungsurkunde.

(2)  Die Prüfungsanmeldung kann erfolgen, sobald abzusehen ist, dass zum Zeitpunkt der Prüfung alle Modulzertifikate vorliegen.

(3) Voraussetzung für die Prüfungsabnahme ist das vollständige Vorliegen aller Modulzertifikate zum Prüfungstermin sowie das Vorliegen der Facharbeit und der Coachingreflexion mindestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin.

(4)  Die Prüfung besteht aus
- einer schriftlichen Prüfung (Schwerpunkt Mutiple-Choice, 45 Minuten)
- einer schriftlichen Facharbeit (22000 –  32000 Zeichen, d.s. ca. 11 – 16 Seiten)
- einem Vortrag (10 – 15 Minuten)
- der Betrachtung und Reflexion drei Coachingprozessen
- einem Kolloquium (15 – 20 Minuten).

(5)  Zusätzlich erhält die Teilnehmerin/der Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung über den Gesamtzeitraum und die Themenblöcke.

(6) Ferner wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul jeweils mit einem Zertifikat bescheinigt.

 

 

§ 3 Qualifizierungsinhalte

Modul 1    Einführung Gesundheit und Coaching (Gesundheitscoaching 1 Einfühung)

Modul 2    Wunderwerk Mensch: Bau- und Funktion des menschlichen Körpers

Modul 3    Übungsmodul  (Gesundheitscoaching 2, Praxiseinführung)

Modul 4    Chancen und Risiken der modernen Lebenswelten

Modul 5    Gesundheitsberatung

Modul 6    Gesund therapiert

Modul 7    Ernährungsberatung

Modul 8    Coachingtools

Modul 9    Gesund bewegt

Modul 10  Übungsmodul (Gesundheitscoaching 3, Prüfungsvorbereitung)

Modul 11  Gesund im Stress

Modul 12  Gesundheit in die Arbeit bringen (BGM und BGF)
Modul 13  Gesundheitswesens und Praxisaufbau

Prüfung durch die Prüfungskommission

 

 

§ 4 Rücktritts- und Kündigungsreglung

Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen

(1)  allgemeines Rücktrittsrecht
Die Teilnehmerin / der Teilnehmer hat innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss das Recht, diesen ohne Angaben von Gründen zu kündigen.

(2)  Kann die Qualifizierung aus einem gewichtigen Grund nicht angetreten werden, wird die Anmeldegebühr von 350 € einbehalten.

(3)  ordentliches Kündigungsrecht
Beide Parteien haben innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Vertragsabschluss das Recht, den Vertrag zum Ende des 3. Qualifizierungsmonats zu kündigen.

 

 

§ 5 Lehrgangsstätte

(1)  Die Qualifizierung findet in geeigneten Unterrichtsräumen statt, d.i. derzeit
- in Berlin: im Gesundheitszentrum Blütenhof in der Reinhardtstr. 3, 10117 Berlin-Mitte
- in Hamburg: in der Naturheilpraxis Birgit Böhmig, Esplanade 18, 20354 Hamburg-Mitte oder dem Rudolf-Steiner-Haus ebenfalls in Laufdistanz zum Bahnhof Dammtor.

 

 

§ 6 Pflichten der Anbieterin

(1)  Die Anbieterin verpflichtet sich, die Qualifizierung mit den o. a. Qualifizierungsinhalten durchzuführen.

(2)  Sie engagiert zur Vermittlung der Qualifizierungsinhalte Fachkräfte.

(3)  Die Anbieterin stellt Lehrmaterial in Form von Skripten, Broschüren und Onlinedokumenten zur Verfügung.

 

 

§ 7 Pflichten der Teilnehmerin / des Teilnehmers

(1)  Die Teilnehmerin / der Teilnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an dem Unterrichtsangebot.

(2)  Die Teilnehmerin / der Teilnehmer verpflichtet sich, außerhalb der Unterrichtszeit Wissens- und Verständnislücken im aktiven Selbststudium zu füllen.

(3)  Die Teilnehmerin / der Teilnehmer verpflichtet sich, für die Kosten der Qualifizierung aufzukommen.

 

 

§ 8 Kosten der Qualifizierung

(1)  Die Lehrgangsgebühr beträgt 4500 € und setzt sich wie folgt zusammen:
- 350 € Aufnahmegebühr, zahlbar bei Vertragsabschluss
- 4000 € Kursgebühr, zahlbar in 16 monatlichen Raten à 250 €, beginnend im Monat des Kursbeginns
- 150 € Prüfungsgebühr, zahlbar bei Prüfungsanmeldung

(2)  Bei Eingang der Zahlung der gesamten Kursgebühr mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn wird ein Einmalzahlungsrabatt von 250 Euro gewährt.

(3)  Der Kurs ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UstG als berufliche Weiterbildung anerkannt (Bescheinigung des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin).

(4)  Die Gebühren sind auf das Konto:

      Birgit Böhmig
      Weiterbildung Gesundheitscoach
      GLS Bank
      IBN DE11430609671132970902
      BIC GENODEM1GLS
   
 

 

§ 9 Sonstige Vereinbarungen

Andere als in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

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