Kostenübernahmen und AGB's

Kostenübernahmen

Private Krankenvollversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten. Private Zusatzversicherungen zu den gesetzlichen übernehmen je nach Tarif 100 %, 80% oder weniger der Kosten. Wir orientieren uns in der Rechnungsstellung an den Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Selbstverständlich bemühen wir uns, die Rechnungen in Ihrem Sinne zu schreiben. In einigen wenigen Positionen überschreiten unsere Sätze die in der GebüH festgelegten Höchstsätze. Für unsere Behandlungen gelten die aktuell im Internet ausgeschriebenen Preise, sofern nicht andere Preise vereinbart wurden.

 

ggf. lassen sich zusätzliche Gesundheitsausgaben auch steuerlich geltend machen. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen neben den Rechnungen zusätzlich eine Jahresaufstellung über die geleisteten Ausgaben. Inwieweit Sie diese absetzen können, bespreche Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

AGB's

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Bei uns können Sie bar bezahlen oder auch überweisen. Gerne schreiben wir Ihnen eine Rechnung.

Bitte beachten Sie: In wie weit Ihre Versicherung Ihnen die Rechnungsbeträge rückerstattet, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Private Krankenvollversicherungen übernehmen in der Regel einen Großteil der Kosten. Private Zusatzversicherungen zu den gesetzlichen übernehmen je nach Tarif 100 %, 80% oder weniger der Kosten. Wir orientieren uns in der Rechnungsstellung an den Sätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Selbstverständlich bemühen wir uns, die Rechnungen in Ihrem Sinne zu schreiben. In einigen wenigen Positionen überschreiten unsere Sätze die in der GebüH festgelegten Höchstsätze. Für unsere Behandlungen gelten die aktuell im Internet ausgeschriebenen Preise, sofern nicht andere Preise vereinbart wurden.


BANKVERBINDUNG
Birgit Böhmig GLS-Gemeinschaftsbank 
IBAN DE65 4306 0967 1132 9709 00
BIC GENODEM1GLS
 

NICHTWAHRNEHMUNG VON TERMINEN

  • Für Termine, die mehr als 48 Stunden (zwei Tage) vor dem geplantem Beginn abgesagt werden, fallen für Sie keine Kosten an.
  • Für Termine, die kurzfristig aber mindestens Abend vor dem geplantem Beginn abgesagt werden, berechnen wir 20,-€ Ausfall.
  • Für Termine, die erst kurz vor Behandlungsbeginn abgesagt werden, berechnen wir 50% Ausfallhonorar.
  • Für Termine, die ohne Absage nicht wahrgenommen werden, müssen wir leider das volle Ausfallhonorar berechnen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die Kosten für nicht wahrgenommene Termine nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
1600000_AGB's.pdf
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